Wir als AG Frieden schließen uns der Stellungnahme des Multikulturellen Zentrums Trier an und sprechen uns klar gegen die Einführung einer Bezahlkarte aus! Wir fordern einen Schluss mit dieser menschenverachtenden Politik!
Stellungnahme Bezahlkarte
„Durch den Beitritt der Stadt Trier in das Bündnis ‚Städte Sicherer Häfen‘ wird deutlich, dass Trier eine Kultur lebt, in der Menschen, die ihre Heimat verloren haben, willkommen sind“, erklärte Elvira Garbes – Bürgermeisterin der Stadt Trier – beim Beitritt der Stadt zum „Bündnis Sicherer Häfen“ im Januar 2020.
Doch falls die Stadt nächstes Jahr tatsächlich die Bezahlkarte für alle Menschen im Asylverfahren oder mit einer Duldung einführt, wird die Ernsthaftigkeit dieses
Versprechens fragwürdig.
Denn Sinn und Zweck der Bezahlkarte ist es, Menschen zu bevormunden.
Wenn dem nicht so wäre, würde es ausreichen, die Bezahlkarte nur für jene einzuführen,die kein Bankkonto haben. Für alle, die ein Bankkonto haben, wird die Bezahlkarte eine Doppelstruktur, mit der Wirkung, dass Asylsuchende und Geduldete aus weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verdrängt werden.
Der „notwendige persönliche Bedarf“ für Erwachsene beträgt laut Gesetz im besten Fall 162€ pro Monat – das sind 5,40€ pro Tag (https://www.gesetze-im-
internet.de/asylblg/__3a.html). Hier ist es kaum vorstellbar, dass davon am Monatsende etwas übrigbleiben kann, um es der Familie im Heimatland oder woanders hinzuschicken.
Wir sehen die Bezahlkarte als einen politischen Vorstoß von rechts, der außer der AfD und den Anbietern der Bezahlkarte menschenrechtlich und wirtschaftlich nur Verlierer bringen wird (Quelle: https://www.proasyl.de/news/so-laeuft-das-nicht-die-lange-liste-der-probleme-mit-der-bezahlkarte/).
Jede einzelne Kommune, vor allem jeder vermeintlich „Sichere Hafen“, muss sich fragen: will sie bei diesem Rechtsruck mitmachen? Oder ist es nicht besser, ihm eine positive Idee entgegenzustellen?
Durch die Bezahlkarte wird ein niedrigerer Verwaltungsaufwand für die Kommunen in Aussicht gestellt, aber das Gegenteil wird der Fall sein! (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-18-24-bezahlkarte-im-asylblg)
Da die Bezahlkarte in anderen Bundesländern schon eingeführt wurde gibt es bereits Gerichtsurteile zu ihrer Ausgestaltung: Zum Beispiel ist ein pauschaler Betrag für alle rechtswidrig! Das heißt, das Sozialamt Trier wird in jedem einzelnen Fall prüfen müssen, welcher Betrag z.B. aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder anderen Faktoren tatsächlich notwendig ist. Wenn das Sozialamt das nicht tut, können und werden die Betroffenen dagegen klagen. Und die Informationen über diese Klagemöglichkeit werden in zehn Sprachen vorliegen, bevor ein Stadtratsbeschluss zur Bezahlkarte vorliegt. Die Stadtverwaltung Trier ist personell und finanziell schlecht aufgestellt. Durch die Mehrkosten im Zuge der Bezahlkarte ist es realistisch, dass die Stadt in den kommenden Jahren freiwillige Leistungen streichen muss, weil das Geld in diskriminierende Strukturen gesteckt wurde.
Die Schüler*innen des Multikulturellen Zentrums Trier, die von der Einführung der Bezahlkarte betroffen wären, gehen regelmäßig auf den samstäglichen Flohmarkt am Messepark und in die Möbelbörse. Sie tun das, weil gebrauchte Dinge günstiger sind als neue. Mit der Bezahlkarte werden die Lebenshaltungskosten der Menschen teurer, weil sie an keinem dieser Orte mit Karte bezahlen können. Ebenso wenig im Bus und in vielen kleinen Geschäften.
Die Bezahlkarte steht als Möglichkeit im Gesetz – keine Kommune muss sie einführen. Wir erwarten von der Stadt Trier diese teure Schikane-Möglichkeit nicht zu nutzen und stattdessen zu ihrem Wort zu stehen und Menschen, die ihre Heimat verloren haben, weiterhin zu zeigen, dass sie hier willkommen sind!