Im Rahmen der aktuellen Aufrüstung und Militarisierung wird auch die Reaktivierung der seit 2011 ausgesetzten Wehrpflicht geplant. Begründet wird dies mit dem Personalbedarf und -planungen der NATO: 2035 soll die Bundeswehr über 260.000 Soldat:innen und 200.000 Reservist:innen verfügen.
Nun haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesverteidigungsministerium geeinigt: Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Wehrerfassung und -überwachung wieder. Außerdem sieht das geplante Gesetz vor, dass vom Jahrgang 2008 beginnend alle Männer und Frauen ein Schreiben erhalten, in dem sie eine Bereitschaftserklärung zum freiwilligen Wehrdienst mittels Fragebogen abgeben sollen. Für Männer ist die Abgabe des Bogens verpflichtend.
Ab dem 1. Juli 2027 soll dann der jeweilige Jahrgang zwangsgemustert werden. Werden die Zahlen in einem im Gesetz festgelegten Zielkorridor nicht erreicht, soll in einem separaten Gesetzgebungsverfahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden, mit der per Losverfahren entschieden werden soll, wer zum Dienst an der Waffe gezwungen wird. Im Falle der Ausrufung eines Spannungs- oder Konfliktfalles gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Personen zwischen 18 und 60 Jahren.
Deshalb gilt es, sich JETZT damit auseinanderzusetzen und zu wappnen.
Der Arbeitskreis Friedensfähig, bestehend aus Aktiven der AGF und der DFG-VK Trier, unterstützt vom Offenen Antifaschistischen Treffen Trier, lehnt diese Zwangsdienste ab. Junge Menschen wurden nicht in die Entscheidung einbezogen, eine Mehrheit der jungen Menschen lehnt die Wehrpflicht klar ab. Zudem bleiben wichtige Investitionen in Bildung, Klimaschutz, bezahlbares Wohnen – kurzum in die Zukunft der Jugendlichen – aus, während ihnen Faulheit und Egoismus vorgeworfen werden.
Das neue Wehrdienst-Modell ist ein Teilprojekt einer umfassenden Strategie zur Militarisierung von Staat und Gesellschaft und ein Hindernis für friedenspolitische Perspektiven. Statt Kriegsdienst und -vorbereitung gilt es Abrüstung, Diplomatie, zivile Konfliktbearbeitung, soziale Verteidigung und Friedensdienste zu fördern. Ebenso brauchen wir mehr soziale Sicherheit, nachhaltiges Wirtschaften und Leben sowie Unterstützung für alle, die vor Gewalt und Krieg fliehen.
Vermehrt wenden sich Jugendliche an uns, um Auskunft über die geplante Wehrpflicht und die Möglichkeit der Verweigerung zu erhalten. Die häufigsten Fragen und unsere Antworten haben wir noch einmal zusammengefasst:
Können die aktuellen Wehrpflichtpläne noch verhindert werden?
Die aktuelle Stimmung und die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse lassen nicht darauf schließen, dass die Pläne bzgl. Fragebögen und Musterung noch verhindert werden können, aber wir können sie mit Protesten begleiten, um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern.
Bin ich von der Wehrpflicht betroffen?
Betroffen sind junge Menschen ab 18 Jahren mit einem männlichen Geschlechtseintrag. Während junge Frauen den Fragebogen ebenfalls zugestellt bekommen, sind sie nicht verpflichtet, diesen auszufüllen. Auch wenn nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe direkt betroffen sein wird, sollten wir uns solidarisch zeigen, denn am Ende betrifft diese Militarisierung uns alle.
Kann ich den Kriegsdienst verweigern?
Laut Grundgesetz (Art. 4, Abs. 3) haben alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft das Recht, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern zu können. Zum Kriegsdienst an der Waffe können laut GG, Art. 12a, Abs. 1 jedoch ausschließlich Menschen mit einem männlichen Geschlechtseintrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezwungen werden. Den Kriegsdienst verweigern können deshalb alle männlichen „Ungedienten“ zwischen 18 und 60 Jahren sowie alle, die mindestens einen Tag bei der Bundeswehr angestellt waren oder es noch sind.
Was brauche ich konkret für einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung?
1. Anschreiben: Im Anschreiben muss folgender Satz vorkommen: „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen und berufe mich da-
bei auf das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3.“
2. Lebenslauf: tabellarisch, mit Deinen wichtigsten Lebensdaten, möglichst keine Lücken, evtl. passende Ereignisse, die in deiner Begründung vorkommen, auch im Lebenslauf erwähnen.
3. Schriftliche Begründung: Darin geht es um Deine Gewissensentscheidung und Deine Beweggründe, ob moralisch-ethische, religiöse, humanitäre oder politische. Wichtig: persönlich, ausführlich (mind. 1,5 bis 2 A4-Seiten), nachvollziehbar und individuell, am besten in Ich-Form.
Achtung: Textbausteine
aus dem Internet oder von Künstlicher Intelligenz (KI) führen zur Ablehnung!
Wo soll ich die drei Unterlagen für die Kriegsdienstverweigerung hinschicken?
Alle Unterlagen (Antrag, Lebenslauf und Begründung) sollten zusammen per Einschreiben mit Rückschein an das für Dich zuständige Karrierecenter der Bundeswehr geschickt werden. Wir empfehlen für die Begründung, die zum Lebenslauf passen muss, unsere Beratung zu nutzen.
Wie geht es dann mit meinem KDV-Antrag weiter?
Das zuständige Karrierecenter leitet Deinen Antrag ans Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter. Du kannst direkt anerkannt werden (Gratulation!), es kann aber schriftliche Nachfragen oder auch eine Ablehnung kommen. Du kannst dann widersprechen. Wird der Widerspruch abgelehnt, steht Dir der Klageweg offen. Dafür empfehlen wir Dir dringend, Dir Unterstützung (s.o.) zu holen und einen Anwalt einzuschalten.
Wie geht es weiter? Was macht der Arbeitskreis Friedensfähig?
Wir werden aufklären und über die Auswirkungen der geplanten Gesetze informieren. Insbesondere die Zwangsmusterung besitzt ein Potenzial, um eine breitere Protestbewegung zu mobilisieren und den Wehrdienst zu verweigern.
Wir werden Beratungsangebote für Kriegsdienstverweigerer anbieten und unser Beratungsteam für diese Aufgaben schulen.
Darüber hinaus entwickeln wir einen friedenspolitischen Workshop, bieten Gegenpositionen zur Bundeswehr in Schulen an, organisieren Proteste und laden antimilitaristische Referent:innen zu Vorträgen ein.
Für wen Kriegsdienstverweigerung möglich ist und wie sie für Soldat:innen, Reservist:innen und Zivilist:innen funktioniert, kann man auf den Webseiten der DFG-VK erfahren:
www.verweigern.info
https://dfg-vk.de/verweigerung
Auch in Trier gibt es für Interessierte und Betroffene kostenlose ehrenamtliche Beratung zur Kriegsdienstverweigerung.
Anfragen bitte per E-Mail:
kdv-trier@dfg-vk.de