14.05.2021 | Arbeitskreise & Projektgruppen

Appell: Familien gehören zusammen!

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, doch tausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland. PRO ASYL, Weihbischof Gebert und 8 Trierer Organisationen appellieren zum Internationalen Tag der Familie: Familien gehören zusammen!

In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen. Die Oberbürgermeister aus Potsdam (SPD), Hannover (Grüne), Rottenburg (CDU), sowie Burkhard Jung – Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags (SPD) gehören zu den Erstunterzeichnern. Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Wohlfahrtsverbänden über Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten. (Foto rechts zeigt einen Demo in Trier vom Juni 2018)

In Trier unterstützen den Aufruf AGF, Caritas, Diakonisches Werk, Dekanat Trier, Multikulturelle Zentrum, NesT-Gruppe Trier, Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete und Refugee Law Clinic Trier (Liste der Erstunterzeichner aus Trier und RLP siehe unten). Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen. Doch die Realität in der konkreten Beratungsarbeit z.B. des Migrationsdienstes der Caritas sieht häufig anders aus. Viele bürokratische Hürden müssen die Familien überwinden. In rund 80 Fällen seit 2015 half dabei der Ortscaritasverband Trier und unterstützte rund 30 Familien auch finanziell, damit es zu einer Familienzusammenführung kam*. Aber noch immer warten viele Familien seit Jahren auf ein Wiedersehen.

Ruth Lieser vom Multikulturellem Zentrum Trier betont deshalb: „ Familien stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und das gilt nicht nur für Deutsche, sondern genauso auch für Geflüchtete.“ Markus Pflüger von der AG Frieden ergänzt, „eine schnelle und unbürokratische Familien-Zusammenführung sollte deshalb eigentlich selbstverständlich sein. Es ist ein Skandal, dass dieses Grundrecht für geflüchtete Familien seit Jahren außer Kraft gesetzt ist.“

Auch Weihbischof Gebert als Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes unterstützt die Forderung nach Familienzusammenführung: „Die Pandemie hat andere wichtige Themen wie die Migration in den Hintergrund gedrängt. Auch Migrantinnen und Migranten haben ein Recht auf Familie. Seit Jahren bleibt die Praxis in Deutschland hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurück.“ (Quelle 2. Foto rechts Pro Asyl)

Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern den Bundestag und die Bundesregierung deshalb auf:

„Stellen Sie sicher, dass Geflüchtete als Familie zusammenleben können! Setzen Sie sich ein:

  • Für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten und Flüchtlingen
  • Für eine digitale Beantragung von Visaanträgen und die Bearbeitung innerhalb von wenigen Wochen
  • Auch minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht vom Familiennachzug ausgeschlossen werden“

Zur Begründung unserer Forderungen:

Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

Erstunterzeichner*innen aus Trier:

Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V. Trier, Caritasverband Trier e.V., Diakonisches Werk der ev. Kirchenkreise Trier und Simmern-Trarbach, Kath. Dekanat Trier – Arbeitsbereich Flucht und Migration, Multikulturelle Zentrum Trier e.V., NesT-Gruppe Trier, Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Trier, Refugee Law Clinic Trier,

Auswahl von Erstunterzeichner*innen aus RLP:

AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., Aktiv für Flüchtlinge RLP, Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz, Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz, Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Rheinland-Pfalz | Saarland e.V.,